Bewerbungen


Vertragsbedingungen (AGBs)
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Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Wahrung der größtmöglichen Authentizität bei der Standausgestaltung, den allg. Umgangsformen, der Sprache und Kleidung in Bezug auf den Veranstaltungsinhalt. Bei der Teilnahme an den themenbezogenen Veranstaltungen verpflichtet sich der Betreiber dem besonderen Inhalt der Veranstaltung Rechnung zu tragen.
(Rückfragen erwünscht)

Die Teilnahme erfolgt nur nach Zusage und einem gültigen Vertragsabschluss.
Die in der letzten Information, welche ca. zwei Wochen vor Marktbeginn verschickt wird, angegebenen Marktöffnungszeiten sind bindend. Der Standplatz wird beim Eintreffen am Aufbautag bekannt gegeben und angewiesen.

Elektrisches Licht wird nur in Ausnahmefällen zugelassen (25 Watt Glühbirne pro lfd. Meter).
Für elektrische Anlagen jedweder Art sind aktuelle elektrische Prüfungen (Prüfmarke) vorzuweisen. Zu verwendende elektr. Kabel sind  im Standard H07 zu verwenden. Schutzart elektr. Geräte mind. IP55.

Auf engen Plätzen werden die Reihenfolgen der Ein- und Ausfahrten vom Platzmeister angewiesen. Fahrzeuge sind spätestens 1 Stunde vor Marktbeginn vom Veranstaltungsplatz zu entfernen. Auf sensiblen Plätzen ist darauf zu achten, daß Verunreinigungen durch Öltropfen verhindert werden. Falls Brücken oder zu kleine Torbögen die Zufahrt behindern wird dies vorher bekanntgegeben.

Steuerrechtliche Belange des Vertriebs von Waren und Dienstleistungen sind eigenverantwortlich abzuklären, eine gültige  Gewerbeerlaubnis (Reisegewerbe) ist zu jeder Veranstaltung mitzubringen. (Kopie genügt)

Jeder Stand hat einen Feuerlöscher mit gültiger Prüfmarke vorzuhalten.

Unsere Veranstaltungen sind , wenn nicht anders lautend immer festgesetzte Spezialmärkte. Dadurch ist es möglich auch Personen ohne Gewerbeschein (Angestellte, Arbeiter) mit einem Stand teilnehmen zu lassen. Hier sind sind Haftpflichten besonders zu beachten.

Der Standplatz ist während und nach der Veranstaltung sauber zu halten. Vor dem Verlassen des Platzes ist dieser besenrein an uns zu übergeben. Bitte leeres Verpackungsmaterial zusammenfalten und in bereitstehende Tonnen werfen. Damit helft Ihr die Nebenkosten zu reduzieren und das Image der Veranstaltung zu heben.

Aufgaben/Pflichten des Veranstalters

Die Veranstaltungen werden nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Diesbezüglich werden alle behördlichen Genehmigungen eingeholt, die Anzeigenpflichten und Abgabeverpflichtungen wie KSK, GEMA erfüllt. Es wird die komplette steuerliche Bearbeitung vollzogen. Das aktuelle polizeiliche, steuerliche und gewerbliche Führungszeugnis liegt vor.

Kontrolle der vereinbarten Zulassungskriterien, insbesondere das zugelassene Warenangebot, die Bekleidung der Standbetreiber und vor allem seiner “Aushilfen”  und die bauliche Gestaltung der Stände.

Es werden  immer Parkplätze ausgewiesen (Ausnahmefälle in Innenstädten), meistens sind Duschmöglichkeiten in Turnhallen oder Duschcontainern organisiert. Toiletten werden zur Verfügung gestellt.

Die Bewachung erfolgt in der Regel durch unsere Angestellten oder beauftragte Wachschutzunternehmen.

Vertragskündigungen

Beiderseitig bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Es können Verwarnungen ausgesprochen werden. Bei wiederholter Aufforderung kann der Teilnehmer auch des Platzes verwiesen werden oder der Veranstalter macht von seinem vorübergehenden Hausrecht gebrauch.

Konventionalstrafen beziehen sich auf Ausfälle von Standgeld und offenbare Aufwendungen die im Zusammenhang mit der Kündigung stehen, wenn die vereinbarte Kündigungsfrist überschritten wird. Bei Krankheit wird zuerst die Möglichkeit erwogen einen Ersatz zu beschaffen bevor abgesagt wird.

Konditionen (seit 2003):

Demonstrationsgewerke nach Vereinbarung
Selbsterzeuger (bis 10 % Zukauf) 10,- €/lfd. Meter
Händler/Auftragsgewerbe 15,- €/lfd. Meter
Gastronomie in der Regel 10% des Umsatzes oder 30,- €/lfd. Meter
Sondervereinbarungen möglich, Preise netto zuzüglich gültiger Mwst.
Nebenkosten (Strom, Müll, Quartiere etc) werden gesondert ausgewiesen

Haftungen:

Für Schäden an Personen und Gegenständen, die im Zusammenhang mit der handwerklichen Darstellung oder dem sonstigen Auftreten des Standbetreibers, seiner Gehilfen oder dem Betreiben seines Verkaufsstandes im Zeitraum der Veranstaltung (incl. Auf- u. Abbau) stehen, haftet der Teilnehmer selbst. Dies gilt insbesondere auch gegenüber den anderen Beteiligten der Veranstaltung. Das Vorhandensein einer Betriebshaftpflicht oder auch Privathaftpflicht ist  daher unbedingt notwendig. Diebstahl-, Sturm-, Wasser-  und Elementarschäden sowie Schäden durch Vandalismus werden vom Veranstalter nicht übernommen. Verträge haben nur mit nachgewiesener bezahlter  Haftpflichtpolice Gültigkeit.

Der Veranstalter versichert die Veranstaltungen (terminbezogen) im Rahmen einer „Veranstalterhaftpflichtversicherung“. Dies entbindet den Teilnehmer nicht von seiner Haftung. Nach dem Verursacherprinzip fandet die Versicherung nach dem ursächlich Verantwortlichen und wird,  nach zunächst erbrachter Leistung gegenüber dem Geschädigten (Besucher), die Auslagen beanspruchen. Eine persönliche Haftpflicht ist nicht haftend, sobald eine Gewinnerzielung möglich ist. Beim Umgang und führen von Tieren gelten besondere Auflagen und nur eine gewerbliche Haftpflicht (keine private Tierhalterversicherung)

 

Alle hier nicht aufgeführten Vereinbarungen werden nach dem Prinzip des gesunden Menschenverstandes vorgehalten.

 

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   Antragsformular  (*.pdf)

 

 

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